Kommunale Wärmeplanung
Erfahren Sie, wie kommunale Wärmeplanung die Wärmewende gestaltet. Entdecken Sie Ziele, Etappen und Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Klimaschutz geht uns alle an. Schon seit Jahren setzen sich Politik, Verwaltung, Bürgerschaft und Gewerbe gemeinsam für eine nachhaltige Entwicklung der Eifelgemeinde Nettersheim und damit für die Bewahrung der Schöpfung für nachkommende Generationen ein.
Ein Baustein zur Stärkung des Klimaschutzes ist die „Kommunale Wärmeplanung (KWP)“, die zu einer ressourcenschonenden und effizienten Wärmeversorgung unserer Gemeinde führen soll.
Gemeinsam mit der e-regio werden wir einen Wärmeplan für die Eifelgemeinde Nettersheim aufstellen, der technologieoffen eine zukunftsfähige Wärmeversorgung der Gemeinde aufzeigen wird.
Mit der Kommunalen Wärmeplanung nehmen wir alle Orte in den Blick, um gemeinsam mit Ihnen für jede Gegebenheit eine optimale Wärmelösung zu finden.
Wir möchten Sie auf dieser Seite über die aktuellen Entwicklungen zur Wärmeplanung transparent informieren. Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches III im Rathaus oder an das Projektteam der e-regio.
Ihr
Norbert Crump
Bürgermeister der Eifelgemeinde Nettersheim

Unsere Wärmeplanung –
der Wärme-Kompass für Ihr Zuhause
In Privathaushalten haben Heizung und Warmwasser mit 85 Prozent den höchsten Anteil am Energieverbrauch. Unser kommunaler Wärmeplan wird Ihnen zeigen, welche klimaneutrale Wärmequelle an Ihrem Wohnort perspektivisch verfügbar sein kann. Das macht ihn zur wichtigen Entscheidungshilfe für Ihre zukünftige, energiesparende und klimaschonendere Wärmeversorgung.
Der kommunale Wärmeplan zeigt, wie eine effizientere und möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung in Nettersheim gestaltet werden kann – auch für Ihren Wohnort.
Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe, Nah- und Fernwärme: Die neue Energiewelt ist vielseitig. Die Wärmeplanung zeigt anschaulich auf, wo was möglich und sinnvoll ist.
Ob Beratung, Sanierung oder Neubau: Der Bund unterstützt Ihr Energieprojekt mit zahlreichen Förderprogrammen.
Der kommunale Wärmeplan ist eng mit dem neuen Heizungsgesetz verknüpft. Läuft Ihre Heizung noch einwandfrei? Dann müssen Sie erstmal gar nichts tun.
Fragen und Antworten
Zu Jahresbeginn 2024 sind zwei für die Wärmewende zentrale Gesetze in Kraft getreten: das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Das Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG oder auch „Heizungsgesetz“) sieht grundsätzlich vor, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Preissteigerungen für fossile Energieträger wie Öl und Gas schützen. Als Alternativen kommen zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Solarthermie oder Nah- und Fernwärme infrage.
Das Gebäudeenergiegesetz ist eng mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verbunden, das ebenfalls seit dem 1. Januar 2024 gilt. Dessen Dreh- und Angelpunkt ist die kommunale Wärmeplanung. Die Planung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet einer Stadt und Gemeinde und umfasst u.a. eine Analyse des Ist-Zustands der Wärmeversorgung und des -bedarfs. Daraus lassen sich dann passende Wärmelösungen ableiten. Liegt die Wärmeplanung vor, haben Hauseigentümer und Unternehmen Anhaltspunkte, ob etwa der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist oder besser eine eigene, dezentrale Option, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, in Betracht gezogen werden sollte.
Die Regelungen des Heizungsgesetzes greifen von Januar an zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits jetzt werden in Neubauten viele Wärmepumpen eingebaut, es gibt aber auch andere Optionen zur Wärmeversorgung. Konkret gilt die 65 Prozent-erneuerbare Energien Pflicht laut Wirtschaftsministerium für alle Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde.
Für Bestands- und Neubauten außerhalb neuer Baugebiete gibt es so lange keinen Handlungsbedarf bis die Wärmeplanung der Kommune vorliegt. Hier gibt es unterschiedliche Fristen. Klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage sind spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen bis 100.000 Einwohnenden – dazu zählt Nettersheim – bis spätestens nach dem 30. Juni 2028. Eine Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz gibt es hier.
Meilensteine der Wärmeplanung in Nettersheim

Kommunale Wärmeplanung einfach erklärt
Von der Vorbereitung bis zur Umsetzung. In sieben kurzen Erklärvideos erfahren Sie, wie die kommunale Wärmeplanung abläuft.
Kontakt
Treten Sie in Kontakt mit uns, um mehr über die Wärmewende in Nettersheim zu erfahren. Ob Sie Fragen haben, Unterstützung benötigen oder einfach nur Ihr Feedback mitteilen möchten. Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Ihre Meinung ist uns wichtig, denn gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Energie in Nettersheim.
Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
